Diakonisches Projekt: Zeit für Andere – Hilfe vor Ort: Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Es gehört zum Alltagswissen, dass durch testamentarische Regelungen der „letzte Wille“ für die Zeit nach dem Tod verbindlich niedergelegt werden kann. Weit weniger geläufig ist jedoch die Vorsorgevollmacht als Möglichkeit, für die Zeit vor dem Tod Vorkehrungen zu treffen für den Fall, dass man (z. B. wegen seniler Demenz oder wegen eines Koma-Zustands) nicht mehr in der Lage ist, einen eigenen Willen zu bilden und umzusetzen.

Die Patientenverfügung regelt die Zustimmung oder Ablehnung von lebenserhaltenden Maßnahmen und greift erstens, wenn der unmittelbare Sterbeprozess eingeleitet ist und zweitens, wenn aufgrund einer Gehirnschädigung (z.B. Demenz) die Fähigkeit, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, unwiederbringlich verloren ist.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über dieses Thema zu informieren.

Referent

Dr. Jörg Munzig, Notar, Neu-Ulm

Zeit                 

Mittwoch, 18. April, 19 Uhr

Ort       

Evang. Gemeindehaus Reutti, Auf dem Berg 3

Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde Reutti